David Engelsma
Jetzt darf die schuldige Partei wieder heiraten. Der Mann oder die Frau, welche(r) den Ehebruch gegen seine Frau oder gegen ihren Ehemann begangen hat, und dadurch die Scheidung in seiner oder in ihrer ersten Ehe verursachte, darf wieder heiraten und ein anständiges Mitglied der Kirche sein. Die Kirchen, die dies jetzt erlauben, sind evangelische, Reformierte und presbyterianische Kirchen. Diese sind evangelische, Reformierte und presbyterianische Kirchen, welchen einen Ruf des Konservatismus und der Orthodoxie haben.
Diese Kirchen genehmigen die Wiederverheiratung der schuldigen Partei. In manchen Fällen verlangen sie vielleicht, ein Geständnis des Ehebruches, welcher die erste Ehe zerstörte. Aber sie genehmigen die Wiederverheiratung der schuldigen Partei. (Mir geht es hier nicht darum, die beliebte Unterscheidung zwischen “unschuldiger” und “schuldiger” Partei bei einer Scheidung zu prüfen, ob diese Unterscheidung so gültig in jedem Fall ist, wie öfters angenommen wird).
Die Genehmigung der Wiederverheiratung der schuldigen Partei ist sehr häufig in den Kirchen geworden. Die Christliche Reformierte Kirche (CRC) hat im Jahre 1956 durch eine Entscheidung bei ihrer Synode die Wiederverheiratung der schuldigen Partei genehmigt. Den gleichen Standpunkt vertreten offensichtlich diejenigen, die sich vor kurzem von der CRC abgespaltet haben, die Vereinigten Reformierten Kirchen (URC). Ein Einwand gegen der Lehre und der Praxis der Kirche bezüglich der Ehe, der Scheidung und der Wiederverheiratung, war kein Teil des Grundes, warum sie die CRC verliessen. Wie aus “Dem traurigen Fall von Bert Zandstra” offensichtlich ist, ist die Genehmigung der Wiederverheiratung der schuldigen Partei jetzt die Politik und die Praxis der Reformierten Kirchen in den Niederländen (“freigemacht”).
Was viele der konservativen presbyterianischen Kirchen von der Wiederverheiratung der schuldigen Partei halten, lässt im Schreiben von Jay E. Adams ganz schön erkennen. In einem Buch, das in Reformierten und presbyterianischen Kreisen höchst empfohlen wird, Die Ehe, die Scheidung und die Wiederverheiratung in der Bibel (Baker, 1980), bringt dieser beliebte Theologe und Berater seinen Lesern bei, dass “im allgemeinen im Neuen Testament die Wiederverheiratung nicht nur erlaubt sondern auch in einigen Fällen ermahnt und befohlen wird.” Auf die Frage, “Wer darf nach einer Scheidung wieder heiraten und unter welchen Bedingungen?” antwortet er, “Alle richtig geschiedenen Personen dürfen wieder heiraten.” Jedoch bedeutet für diesen einflussreichen Eheberater “richtig geschieden” nicht diejenigen, die aus dem einzigen biblischen Grund, nämlich aufgrund der Unzucht eines Lebensgefährten, geschieden sind. Vielmehr bedeutet dies “ohne Verpflichtungen gelöst.” Solche “richtig geschiedenen Personen” schliessen einen bekennenden Christen ein, der sich in Ungehorsam gegenüber dem Befehl von Paulus in I Korinther 7:12 von seiner ungläubigen Frau scheiden liess. Auch kann sogar die schuldige Partei “richtig geschieden” sein, so dass sie auch frei ist, wieder zu heiraten. “Die Wiederverheiratung nach der Scheidung ist gestattet und … die schuldige Partei darf, nachdem ihr verziehen ist, wieder heiraten.” Es macht keinen Unterschied, ob die schuldige Partei vor oder nach der Bekehrung den Ehebruch beging, sich scheiden liess und wieder heiratete (pp. 84-96).
Die Wiederverheiratung der schuldigen Partei wird in vielen Kirchen genehmigt, ohne dass sie mit einer Trompete vor ihrer Praxis posaunen. In ihren öffentlichen Ausserungen sprechen sie für die Wiederverheiratung der “unschuldigen Partei.” Wahrscheinlich weigert sich der Pfarrer, eine Trauung für die Wiederverheiratung der schuldigen Partei vorzunehmen. Um des Scheines willen (meistens, um seines Scheines willen). Trotzdem erlauben der Pfarrer, die Kirchenältesten und die Gemeinde, dass die wieder verheiratete schuldige Partei ein anständiges Mitglied der Kirche bleibt oder wird. Auch sie genehmigen die Wiederverheiratung der schuldigen Partei. Ich weiss, wovon ich spreche.
Eine radikale Veränderung
Die Genehmigung der Wiederverheiratung der schuldigen Partei in den letzten Jahren von diesen konservativen Reformierten und presbyterianischen Kirchen stellt eine radikale Veränderung und eine wichtige Entwicklung dar. In der Vergangenheit haben diese Kirchen das Recht auf die Wiederverheiratung auf die unschuldige Partei strikt eingeschränkt. Sie haben es der schuldigen Partei verboten, wieder zu heiraten. Der schuldigen Partei wurde es nicht gestattet, ein Mitglied der Kirche zu sein. Insbesondere haben die Presbyterianer dem Gläubiger das Recht auf die Wiederverheiratung erwiesen, der von seiner ungläubigen Lebensgefährten verlassen wurde. Dadurch haben sie irrtümlicherweise an I Korinther 7:15 appelliert, aber auch sie missbilligten die Wiederverheiratung der schuldigen Partei.
Seit vielen Jahren kritisierten die CRC und andere konservativen Kirchen den Standpunkt der Protestantischen Reformierten Kirchen (PRC), dass die Heilige Schrift alle und jegliche Wiederverheiratung nach der Scheidung verbietet. Ihr lautstarkes Argument war, dass die unschuldige Partei wieder heiraten darf. Was ihr Argument heute sein mag, wissen wir nicht, denn sie sind alle bezüglich der Scheidung und der Wiederverheiratung still geworden. Die Kirchen mögen nicht mehr über diese Angelegenheit sprechen. Was auch immer ihr Argument sein mag, ist es sicherlich keine Verteidigung der Wiederverheiratung der unschuldigen Partei. Denn sie genehmigen jetzt auch die Wiederverheiratung der schuldigen Partei.
Auf den Urheber zurückgefallen
Diese radikale Veränderung zeigt, dass es einer Kirche unmöglich ist, die Wiederverheiratung auf die unschuldige Partei einzuschränken. So stark ist der Druck von der Welt, vom fleischlichen Element in der Kirche und von der sündhaften Natur der Heiligen selbst, dass eine Kirche, die die Tür zur Wiederverheiratung der unschuldigen Partei einen Spalt aufmacht, schliesslich die Tür zur Wiederverheiratung der schuldigen Partei aufreissen wird. Und wenn die schuldige Partei wieder heiraten darf, dürfen auch Männer und Frauen wieder heiraten, die aus allerlei unbiblischen Gründen geschieden worden sind, sogar weil sie den Toast gebrannt haben.
Aber es ist mehr an der neuen Entwicklung als dies. Durch die Genehmigung der Wiederverheiratung der schuldigen Partei fällt es auf den Urheber zurück. Das Recht der schuldigen Partei auf die Wiederverheiratung war bereits in der von den Kirchen genehmigten Wiederverheiratung der unschuldigen Partei impliziert. Was wir heute bezeugen, ist das logische, unvermeidbare Ergebnis einer Genehmigung der Wiederverheiratung der schuldigen Partei. Der faule Baum bringt jetzt seine argen Früchte. Und die Früchte sind äusserst bitter, weil Gott dadurch geschändet wird und die Ehe, die Familie, Ehemänner, Ehefrauen, Kinder, Grosseltern, Enkelkinder und andere zerstört werden.
Denn überlegen Sie’s mal: wenn die unschuldige Partei in einer Scheidung das Recht hat wieder zu heiraten, muss der Grund dafür sein, dass das Band aufgelöst ist. Offensichtlich darf man nicht wieder heiraten, wenn man immer noch mit jemand anderem verheiratet ist. Und das genau haben die konservativen Kirchen in der Vergangenheit gesagt: der Ehebruch der schuldigen Partei löst das Band auf. Aber wenn das Band der Ehe aufgelöst wird, wird es nicht nur für die unschuldige als auch für die schuldige Partei aufgelöst. Der Fall liegt einfach so. Eine Ehe kann nicht für nur einen der Gefährten aufgelöst sein. Wenn die Ehe aufgelöst worden ist, hat die schuldige Partei jedes Recht wieder zu heiraten. Sie hat genau dasselbe Recht wie die unschuldige Partei. Sie ist nicht mehr verheiratet. Es war zwar ihr eigener Ehebruch, der das Band auflöste, aber das Band ist ja aufgelöst. Als eine, die nicht verheiratet ist, hat sie das Recht selbst von Gott zu heiraten. Es ist vorzuziehen, dass sie wieder heiratet, denn es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei.
Dass sich die konservativen Kirchen in der Vergangenheit geweigert haben, zu erlauben, dass die schuldige Partei wieder heirate, war ein Fehler. Es war ein Fehler, wenn man dies nach dem Standard ihres eigenen Denkens über die Scheidung und die Wiederverheiratung beurteilt. Man kann verstehen, warum sie sich geirrt haben, und sogar in gewissem Masse für den Fehler Verständnis haben. Die schuldige Partei ist ein Schurke. Er ist untreu. Er sündigt gegen seine Ehefrau. Er ist für die Zerrüttung seiner Familie verantwortlich. Oft ist er auch für die Zerrüttung der Familie seines Nächsten verantwortlich. Natürlich ist die emotionelle Reaktion, dass ihm das Recht auf die Wiederverheiratung geweigert wird, und wenn er doch wieder heirartet, dass ihm das Recht auf die Kirchenmitgliedschaft geweigert wird.
Nichtsdestotrotz basierten die konservativen Kirchen, die die Wiederverheiratung der unschuldigen Partei genehmigten, ihr Verbot auf die Wiederverheiratung der schuldigen Partei nicht auf die Heilige Schrift. Weder noch spiegelte dieses Verbot die biblische Lehre von der Ehe. Es konnte daher die Zeit nicht überdauern. Um das besser zu sagen, hat das Urteil Gottes in der Kirchengeschichte die Genehmigung der Wiederverheiratung der unschuldigen Partei als falsch aufgedeckt, indem er in seinem Zorn die Kirchen dazu geführt hat, die Wiederverheiratung der schuldigen Partei zu genehmigen.
Jetzt im Denken jener Kirchen, die die Wiederverheiratung der unschuldigen Partei genehmigen, hat die schuldige Partei als unverheirateter Mann jedes Recht wieder zu heiraten. Er ist von seiner Frau “gelöst” worden. Lehrt der Apostel nicht: “Bist du los von der Frau … wenn du aber doch freist, sündigst du nicht” (I Kor. 7:27-28)? Die Wiederverheiratung schliesst ihn denn nicht von der Kirche aus. Wahrscheinlich wird er sich die Sünde des Ehebruches, die er beging, wenn er mit seiner ersten Frau verheiratet war, und auch seine Schuld in der Zerrüttung seiner ersten Ehe bekennen müssen, wie es jeder öffentliche Sünder tun muss. Aber er darf als wieder verheirateter Mann ein Mitglied der Kirche sein. Er sündigte nicht, als er wieder heiratete. Weder noch lebt er in ununterbrochenem Ehebruch in seiner zweiten Ehe. Das würde andeuten, dass er immer noch mit seiner ersten Frau verheiratet ist, aber die Kirchen haben doch gesagt, dass jenes Band aufgelöst worden ist.
Sicherlich ist diese Genehmigung der Wiederverheiratung der schuldigen Partei eine abscheuliche widerliche Sache. Ein Kirchenmitglied könnte meine und seine eigene Ehe und Familie zerrütteln, indem er mit meiner Frau die Ehe bricht. Nachdem seine Frau sich von ihm scheiden lässt, könnte er die meine heiraten. Wenn er ein Geständnis seiner Sünde des Ehebruches ablegt und meine Frau sich ihre Sünde auch bekennt, darf er zusammen mit mir ein Mitglied der Kirche sein, während er mit meiner Frau wohnt. Was all den betroffenen Kindern geschieht, weiss nur der Teufel, der hinter der ganzen Sache steht. Aber dies ist die Implikation der Position, dass die unschuldige Partei wieder heiraten darf. Und dieser grausige grässliche Stand der Dinge besteht heute in “evangelischen” und “konservativen” Kirchen.
Dies genehmigen die Kirchen, obwohl das Wort Gottes in einer Sprache beibringt, die sogar ein Kind verstehen kann: “Wer sich von seiner Frau scheidet, es sei denn um der Hurerei willen, und freit eine andere, der bricht die Ehe” (Matt. 19:9). Wenn die schuldige Partei in einer Scheidung jemand anderen heiratet, bricht er die Ehe. Das Verhältnis ist ein ehebrecherisches Verhältnis, so dass er forfährt, die Ehe zu brechen, solange er mit dem Verhältnis fortsetzt.
Jesus Christus missbilligt die Wiederverheiratung der schuldigen Partei.
Die traditionelle Position erneut prüfen
Da ihre Genehmigung der Wiederverheiratung der unschuldigen Partei die konservativen Kirchen in einen offenen Krieg mit Jesu Christi gebracht hat, indem sie jetzt die Wiederverheiratung der schuldigen Partei genehmigen, müssen die Kirchen ihren traditionellen Standpunkt bezüglich der Wiederverheiratung der unschuldigen Partei erneut prüfen. Es ist unbiblisch, die Ehe als einen Vertrag oder ein Band zu betrachten, welcher (oder welches) der Mensch durch seine Sünde und nach eigenem Belieben auflösen kann. Die Schrift lehrt, dass die Ehe ein lebenslanges von Gott aufgerichtetes Band ist. Gott macht die zwei ein Fleisch (I Mose 2:18 ff.; Matt. 19:3-9). Nur der Tod eines von ihnen löst das Band auf, so dass der andere die Freiheit hat, wieder zu heiraten (I Kor. 7:39). Die sexuelle Untreue eines von ihnen ist ein Scheidungsgrund im Sinne einer rechtsgemässen sogar gesetzlichen Trennung (Matt. 5:31-32; Matt. 19:9). Aber nicht einmal darf die unschuldige Partei wieder heiraten. Wenn sie es tut, sind sie und ihr neuer Ehemann des Ehebruches schuldig (Matt. 5:32b; Matt. 19:9b). Sie hat immer noch einen Ehemann. Sie ist an ihn gebunden, “bis der Tod uns scheiden wird,” wie es die Trauungsform ausdrückt.
Das Denken, das sich in Reformierten Kirchen bezüglich des Rechts auf eine Wiederverheiratung der unschuldigen Partei durchgesetzt hat, litt immer unter einem schweren Fehler. Dieser Fehler muss endlich anerkannt werden. Er ist die Idee, dass der Ehebruch das Band der Ehe auflöst. Diese ist die Idee, auf welche die Kirchen die Genehmigung der Wiederverheiratung der unschuldigen Partei basiert haben: der Ehebruch ihres Ehemannes löst die Ehe auf, so dass die unschuldige Ehefrau wieder heiraten darf. Diese ist auch die Idee, die den Kirchen dazu zwingt, die Wiederverheiratung der schuldigen Partei zu genehmigen: nachdem er seine eigene Ehe durch seinen Ehebruch aufgelöst hat, hat der schuldige Mann jedes Recht wieder zu heiraten. Angesichts der Wichtigkeit, dass der Geschlechtsverkehr in der Ehe bleibt und angesichts der Reaktion der Heiligen gegen den Ehebruch, ist es verständlich, dass die Kirchen den Standpunkt vertreten haben, dass der Ehebruch die Ehe auflöst.
Aber die Idee ist falsch.
Erstens beweist die Erfahrung ihre Unwahrheit: viele Ehen des Volkes Gottes haben den Ehebruch überlebt.
Zweitens schliesst diese Idee die Ubung verzeihender Gnade im Leben von verheirateten Gläubigern aus: wenn der Ehebruch die Ehe auflöst, gibt es nicht die geringste Möglichkeit, dass ein verratenener Ehemann oder eine verrattene Ehefau seinem schuldigen Gefährten in der Ehe verzeihen kann, und das sie somit versöhnt werden.
Drittens und am schlimmsten steht diese in krassem Widerspruch zu dem Evangelium, welches die echte Ehe betrifft, wovon unsere Ehen Symbole sind: unsere Ehebrüche gegen Gott in Jesu Christi lösen nicht seinen Bund mit uns auf und sie können es auch nicht (siehe Jer. 3; Hez. 16).
Lass man es in die grosse Glocke hängen und überall herumposaunen: der Ehebruch löst die Ehe nicht auf. Er löst die Ehe nicht auf, so dass die schuldige Partei wieder heiraten darf. Er löst die Ehe nicht auf, so dass die unschuldige Partei wieder heiraten darf. Nur Gott scheidet, was er zusammengefügt hat und er scheidet nur durch den Tod (Matt. 19:4-6; I Kor. 7:39).
Dies muss der Standpunkt der Kirche Jesu Christi sein. Nur dann ist sie sicher vor der Verderbtheit der Genehmigung der Wiederverheiratung der schuldigen Partei.
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